Der Bundesrat beantragt mehr Geld und ein besseres Controlling für die Bahninfrastruktur in der Schweiz

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, für die Jahre 2011/12 die Finanzmittel für Betrieb und Substanzerhaltung der Bahninfrastruktur von SBB und Privatbahnen zu erhöhen. Damit trägt der Bundesrat dem von der SBB und den Privatbahnen angemeldeten Mehrbedarf für den Substanzerhalt des Netzes Rechnung. Zugleich soll aber auch das Controlling verbessert werden. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat heute ans Parlament überwiesen.

Vorläufig noch kein grünes Licht für neue Finanzmittel                Foto: Marcel Manhart

 

Mit der gestern vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft beantragt der Bundesrat für die beiden Jahre 2011 und 2012 insgesamt 4,542 Milliarden Franken in Form von Betriebs- und Investitionsbeiträgen: 1,220 Milliarden für die Infrastruktur der Privatbahnen und 3,322 Milliarden für die SBB-Infrastruktur. Für die SBB-Infrastruktur stehen damit jährlich rund 160 Millionen Franken, für die Privatbahninfrastruktur rund 50 Millionen Franken mehr zur Verfügung, als in der Finanzplanung des Bundes bisher vorgesehen war.

 

Gemäss dem Bundesratsentscheid vom 16. Dezember 2009 müssen die zusätzlich beantragten Mittel kompensiert werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Aufstockung der Substanzerhaltungsmittel durch eine temporäre Reduktion der LSVA-Einlagen in den FinöV-Fonds auszugleichen. Sofern sich die Reduktion der FinöV-Fonds-Einnahmen auf die Jahre 2011 und 2012 beschränkt, ist aus heutiger Sicht keine Anpassung des Bauprogramms der aktuell aus dem Fonds finanzierten Projekte nötig.

Die Aufstockung der Kredite für die SBB und die Privatbahninfrastruktur ermöglicht, die Substanzerhaltung 2011/2012 schrittweise zu intensivieren. Ziel ist es, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Anlangen trotz der weiter steigenden Netzbelastung zu erhalten bzw. zu verbessern Mit den beantragten Mitteln ist ebenfalls gewährleistet, dass alle im Bau befindlichen, aus dem ordentlichen Bundesbudget finanzierten Erweiterungsinvestitionen weiter geführt werden können. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes können 2011-2012 aber fast keine neuen Erweiterungsinvestitionen in Angriff genommen werden, obwohl die Kantone in der Anhörung die Dringlichkeit vieler Vorhaben unterstrichen hatten, um schon länger geplante Angebotsverbesserungen realisieren zu können.

Das Parlament wird die Botschaft voraussichtlich in der Herbst- und der Wintersession 2010 behandeln, so dass Leistungsvereinbarung und Verpflichtungskredit fristgerecht auf 1. Januar 2011 in Kraft treten können.

Eine vom BAV geleitete verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Finanzierung Bahninfrastruktur“ erarbeitet derzeit mögliche Ansätze für die mittel- und langfristige Finanzierung der Substanzerhaltung wie auch des Ausbaus des Schienennetzes Die Ergebnisse werden im Herbst/Winter 2010 vorliegen.