Schiedsgericht hat entschieden: 0,5 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen und 650 Franken für jeden SBB-Mitarbeitenden

Die SBB stellt in diesem Jahr 0,5 Prozent der Lohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung. Zudem erhalten die Mitarbeitenden als Dank und Anerkennung für die guten Leistungen 2009 einmalig eine Prämie in der Höhe von 650 Franken. Das hat das paritätische Schiedsgericht entschieden, nachdem die Gewerkschaften Ende 2009 die Lohnverhandlungen abgebrochen hatten. Insgesamt folgte das Schiedsgericht der Argumentation der SBB.

«Das ist ein guter, ausgewogener Entscheid. Er trägt der Lage der SBB und ihres Umfeldes Rechnung», erklärt SBB Personalchef Markus Jordi. Generelle Lohnerhöhungen wären bei einer Nullteuerung unangemessen gewesen: «Wir sind froh, dass das Schiedsgericht zum gleichen Schluss kam und den überrissenen Forderungen der Gewerkschaften nicht folgte.» Mit Lohnerhöhungen honoriert die SBB gute Leistungen individuell; mit der Prämie von 650 Franken für alle dankt die SBB ihren Mitarbeitenden für die guten Leistungen – namentlich in den Bereichen Pünktlichkeit/Qualität, Sicherheit und Jahresergebnis – im Jahr 2009.

Gemäss dem Urteil des Schiedsgerichts stellt die SBB 0,5 Prozent der Lohnsumme, umgerechnet rund 11 Millionen Franken, für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung. Zudem erhalten alle Mitarbeitenden eine Prämie in der Höhe von 650 Franken. Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad unter 50 Prozent erhalten 325 Franken. Insgesamt beläuft sich die Summe für die Prämie auf rund 16 Millionen Franken; sie wird einmalig ausbezahlt und ist nicht versichert. Generelle Lohnerhöhungen sieht das Schiedsgericht nicht vor. Die Entscheidung gilt für alle rund 27 000 SBB-Mitarbeitenden, die nach dem Gesamtarbeitsvertrag angestellt sind.

Kein Spielraum für überdurchschnittliche Lohnerhöhungen
Die diesjährigen Lohnverhandlungen standen von Beginn weg unter einem schwierigen Stern, nachdem die Gewerkschaften zunächst Lohnerhöhungen von insgesamt 4,5 Prozent verlangt hatten. Bei den Lohnverhandlungen bestätigte sich, dass die Gewerkschaften die wirtschaftliche Lage wie auch die finanziellen Möglichkeiten der SBB angesichts des hohen Finanzierungsbedarfs für die Sanierung der Pensionskasse, der Erneuerung des Rollmaterials und des Nachholbedarfs im Unterhalt unrealistisch beurteilten und schliesslich die Lohnverhandlungen abbrachen. «Nach diesem Urteil hoffen wir, dass die nächsten Lohnverhandlungen auf einer realistischen Basis starten werden», hält Personalchef Markus Jordi fest.

Das Schiedsgericht wurde nach 2006 zum zweiten Mal einberufen. SBB und Gewerkschaften stellten je vier Mitglieder, präsidiert wurde es vom St. Galler CVP-Ständerat Eugen David.