Zürcher Regierungsrat will Gesetz für Polizeizentrum aufheben

Nachdem der Kantonsrat den Objektkredit für den Bau des Polizei- und Justizzentrums (PJZ) abgelehnt hat, beantragt der Zürcher Regierungsrat nun dem Kantonsrat die Aufhebung des Gesetzes für ein Polizei- und Justizzentrum. Dies teilte er am vergangenen Donnerstag 04. November 2010 mit.

Auf  dem  Areal   des   Zürcher  Güterbahnhofs  wäre  das  PJZ  vorgesehen  gewesen

                                                                                                        Foto: Marcel Manhart

 

Der Zürcher Regierungsrat hält nichts von einer Redimensionierung des Grossprojektes Polizei- und Justizzentrums (PJZ). Er beantragt gemäss Mitteilung vom Donnerstag die Aufhebung des PJZ-Gesetzes. Dies habe allerdings «beträchtliche Konsequenzen für den Kanton».

Nach dem Nein des Kantonsrates im September zum Objektkredit von knapp 570 Millionen Franken könne das PJZ nicht realisiert werden, obwohl der Regierungsrat von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sei, heisst es in der Mitteilung. Deshalb müsse das 2003 vom Volk angenommene Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum (PJZG) aufgehoben werden.

 

Gesetzeszweck nicht mehr erfüllt
Eine weitere Redimensionierung des Projekts wäre aus Sicht des Regierungsrates «problematisch». Sinnvolle Nutzungen müssten dann voraussichtlich an anderen Standorten realisiert werden, womit der Gesetzeszweck – die Zusammenführung von Strafverfolgungsbehörden und Polizei – nicht mehr erfüllt werden könnte.

Zudem würde ein überarbeitetes Projekt zusätzliche hohe Planungskosten verursachen. Solange der Kantonsrat keinen Grundsatzentscheid gefällt habe, sei eine Änderung des PJZG «nicht zielführend», schreibt der Regierungsrat.

Finanzielle Konsequenzen
Eine Aufhebung des PJZG habe erhebliche Konsequenzen für den Kanton. Gemäss heutigem Kenntnisstand belaufen sich die Kosten inklusive der fällig werdenden Entschädigungszahlungen an die Grundeigentümerin SBB auf rund 60 Millionen Franken.

Der Kanton muss laut Mitteilung vom Vertrag mit den SBB für den Kauf des Landes auf dem Güterbahnhofareal zurücktreten. Kosten verursachen unter anderem die Vermessung, Abparzellierung, Arealfreistellung sowie Rückgängigmachung grundbuchrechtlicher Mutationen. Dazu kommen Entschädigungsleistungen an die Mieter, Verfahrenskosten und Mietzinsausfälle.

Weil mit der Auflösung des Kaufvertrages mit der SBB auch der Gestaltungsplan für das PJZ hinfällig werde, sei auch ein PJZ-Projekt in verkleinerter Form auf dem Güterbahnhofareal nicht mehr realisierbar.

Auch das Kasernenareal werde durch das Scheitern des PJZ- Projektes in den nächsten Jahren nicht frei für die Bevölkerung, weil die Kantonspolizei am heutigen Standort in der Kaserne bleiben müsse. Der Kanton könne somit «seine Verantwortung für eine städtebaulich sinnvolle und nachhaltige Raumentwicklung» nicht wahrnehmen, bedauert der Regierungsrat.


Alternativstandort für Polizeischule gesucht
Erste Konsequenzen des PJZ-Neins seien bereits für Polizei und Justiz absehbar. Alternative Räumlichkeiten müssten für die Zürcher Polizeischule und das Forensische Institut Zürich gefunden werden.

Im PJZ, einem 300 Meter langen Gebäudekomplex auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs, hätten zahlreiche Abteilungen von Kantonspolizei und Justiz, die heute auf rund 30 Standorte verteilt sind, zusammengeführt werden sollen. Zudem sollte ein Gefängnistrakt mit 310 Zellen integriert werden.

2003 hatten die Zürcher Stimmberechtigten dem PJZ-Gesetz und einem Rahmenkredit von über 490 Millionen Franken zugestimmt. Im Laufe der fast siebenjährigen Planungszeit und zahlreichen Anpassungen stiegen die Kosten markant auf 700 Millionen Franken an, worauf der Regierungsrat das Projekt wieder abspeckte.

Der Kantonsrat lehnte nun am 20. September den Objektkredit von 568,6 Millionen Franken knapp mit 89 zu 82 Stimmen ab. Während SP, FDP, CVP und EVP dafür stimmten, lehnen ihn SVP, Grüne, GLP und EDU ab.

 

 

Mehr zum Thema:

Das Ringen um das PJZ geht weiter

Da kein Spielraum für einen abgeänderten Kredit bestehe, stellt der Regierungsrat den Antrag, das PJZ-Gesetz aufzuheben. Die PJZ-Befürworter haben dagegen ein Referendum angekündigt.

Das knappe Nein des Kantonsrats zum Kredit für das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) war nicht das letzte Wort. Am 20. September lehnte eine Zweckallianz von SVP, Grünen, AL, GLP und EDU mit 89 gegen 82 Stimmen den Neubau für 570 Millionen Franken auf dem Areal des alten Güterbahnhofs in Zürich ab. Weil die Gegner in erster Linie grundsätzlich Kritik übten und eine Verkleinerung des Projekts nicht mehr dem ihm zugrunde liegenden PJZ-Gesetz entsprechen könnte, sieht der Regierungsrat keine Möglichkeit, den Kredit abzuändern. Wie er am Donnerstag mitgeteilt hat, stellt er deshalb den Antrag, das PJZ-Gesetz aufzuheben.

«Problematische» Situation
Die PJZ-Befürworter, die mit dringlich erklärten Vorstössen im Kantonsrat eine rasche Klärung der Lage gefordert hatten, meldeten sich umgehend zu Wort und kündigten an, eine Aufhebung des PJZ-Gesetzes mit einem Referendum anzufechten. Sie halten am Projekt fest und wollen einen zweiten Volksentscheid herbeiführen. Im November 2003 haben 56 Prozent der Stimmenden das PJZ-Gesetz, das weiter in Kraft ist, mit einem Rahmenkredit von 490 Millionen Franken angenommen.

Eine Redimensionierung des PJZ hält die Regierung für problematisch, weil sinnvolle Nutzungen an anderen Standorten realisiert werden müssten. Der Zweck des Gesetzes, das Zusammenführen von Strafverfolgungsbehörden und Polizei, könne dann nicht mehr erfüllt werden, hält sie in einer Mitteilung fest.

Der Regierungsrat wirft den Kritikern vor, mit Argumenten zu fechten – das PJZ sei zu teuer, am falschen Ort, eine Zentralisierung unerwünscht –, über die in der Volksabstimmung von 2003 entschieden worden sei. Er beurteilt seinen eigenen Antrag, das PJZ-Gesetz aufzuheben, demokratiepolitisch als problematisch. Den Weg, über eine zweite Volksabstimmung die in Paragraf 5 enthaltene Kompetenz des Kantonsrats, den Objekt- oder Ausführungskredit zu beschliessen, hält er nicht für gangbar. «Das Referendum ist kein politisches Instrument von Regierung und Parlamentsmehrheit», stellt der Regierungsrat fest. Volksentscheide hätten direkte verbindliche Wirkung und seien nicht nur «ein Appell an ein politisches Organ». Deshalb würde eine weitere Abstimmung über das PJZ, solange das PJZ-Gesetz in Kraft stehe, diesen Grundsätzen widersprechen.


Regierung will das PJZ
Anders sei die Situation, schreibt der Regierungsrat, wenn gegen die Aufhebung des PJZ-Gesetzes das Referendum ergriffen werde; dann hätten die Stimmberechtigten zu entscheiden. Werden die zuständigen Regierungsräte, da sich dieses Szenario abzeichnet, nochmals für das PJZ in den Ring steigen? «Die Regierung hat zum PJZ Ja gesagt. Wir würden uns sicher erneut dafür einsetzen», erklärte Baudirektor Markus Kägi auf Anfrage.

Reicht dafür aber die Zeit? Der frühestmögliche Termin für eine zweite Volksabstimmung ist der 15. Mai 2011. Ab Jahresbeginn bis Ende März läuft jedoch eine Frist, während der die SBB und der Kanton Zürich einseitig vom Kaufvertrag für das Areal Güterbahnhof zurücktreten können. Es seien Gespräche mit den SBB in Gang, um diese Frist zu verlängern, sagte Kägi.

Im Übrigen geht der Regierungsrat ausführlich auf die «beträchtlichen Konsequenzen» ein, die das Aus des PJZ für den Kanton Zürich hätte. Diese waren allerdings schon vor dem Entscheid des Kantonsrats bekannt. So betragen die bisher aufgelaufenen Kosten samt noch fällig werdenden Entschädigungszahlungen an die SBB rund 60 Millionen Franken. Die Projektierung dezentraler Standorte ist mit einem weiteren, grossen Aufwand verbunden. Weil der gültige Gestaltungsplan hinfällig wird, wäre auch ein verkleinertes PJZ nicht mehr realisierbar. Das für das PJZ nicht benötigte Arealteil steht dem Kanton als Landreserve an zentraler Lage nicht mehr zur Verfügung.

Dringlich ist die Suche nach einem neuen Standort für die Gefängnisse. Das provisorische Polizeigefängnis auf der Kasernenwiese ist nur noch bis Ende 2011 bewilligt. Laut der Regierung wird die Kantonspolizei noch für Jahre die alte Militärkaserne belegen, gedacht wird gar an einen Erweiterungsbau. Einen alternativen Standort benötigen zwei neue Institutionen: die gemeinsame Polizeischule von Kantons- und Stadtpolizei sowie das Forensische Institut Zürich.


Volk soll entscheiden
Die Parteien begrüssen es, dass die Regierung rasch Klarheit schaffen will. Für die PJZ-Befürworter FDP, SP, CVP und EVP kann nur das Volk den Auftrag, das PJZ zu bauen, wieder zurücknehmen. Die SP fordert die Gegenseite auf, nun nicht auf Zeit zu spielen. Da neben der Missachtung des Volkswillens und 60 Millionen Franken versenkter Planungskosten auch noch ein dramatischer Mangel an Gefängnisplätzen verursacht werde, löse das Verhalten der SVP nur noch Kopfschütteln aus, schreibt die FDP.

Für die SVP ist der Antrag der Regierung ein Eingeständnis, dass dem Volk 2003 eine auf falschen Angaben und Kostenschätzungen beruhende Vorlage unterbreitet worden sei. Als ob es keinen Volksentscheid für das PJZ gibt, wundern sich die Grünliberalen, dass der Kanton Verpflichtungen gegenüber den SBB eingegangen ist, und halten die Grünen die Zentralisierung von Polizei und Justiz für unerwünscht.

 

 

Kantonsrat verweigert PJZ-Kredit

Der Objektkredit für das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) auf dem Areal des Zürcher Güterbahnhofs ist an einer konservativ-grünen Zweckallianz gescheitert. Ihrer Ansicht nach widersprechen die heutigen Pläne dem Volksentscheid von 2003.

Die drei Regierungsräte für Bau, Sicherheit und Justiz sind am Montag ins Rathaus geeilt. Da sich ein Nein zum Objektkredit von 568,6 Millionen Franken für das PJZ abzeichnete, wollten sie dem Vorhaben doch noch zum Durchbruch verhelfen. Vor genau zehn Jahren war die Idee, die Infrastruktur für Polizei und Justiz statt in der Militärkaserne auf dem Areal des alten Güterbahnhofs in Zürich zusammenzuführen, präsentiert worden. Im November 2003 befürworteten dies 56 Prozent der Stimmberechtigten. Am Montag hat jedoch auch ein fulminantes Votum von Justizdirektor Markus Notter das Projekt nicht retten können.

Wie lautet der Auftrag?
Zu Beginn der Sitzung des Kantonsrats erläuterte Baudirektor Markus Kägi die Vorgeschichte. Dass der Objektkredit heute 78,6 Millionen höher sei als der vor sieben Jahren genehmigte Rahmenkredit von 490 Millionen, liege überwiegend an der Bauteuerung und verschärften Baustandards, etwa für Minergie. Mit einer effektiven Abweichung um 6,6 Millionen Franken habe man in finanzieller Hinsicht eine Punktlandung hingelegt. Ein Abbruch der Übung bedeute, Planungskosten von 60 Millionen Franken in den Sand zu setzen. Mit Gebäudesanierungen, die dann ebenso nötig würden wie die Suche nach Alternativen, habe ein Nein Folgen in dreistelliger Millionenhöhe, sagte Kägi. Laut Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein erleichtert das Projekt die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei. Mit dem PJZ werde baulich umgesetzt, was die neue eidgenössische Strafprozessordnung vorgebe.

Die Gegner, die in der Kommission für Planung und Bau (KPB) die knappe Mehrheit hatten, liessen das nicht gelten. Die Tatsache, dass drei Abteilungen der Kantonspolizei – die Einsatzzentrale, der verkehrspolizeiliche Einsatzdienst und die Spezialfahndung – nun doch nicht im PJZ untergebracht würden, zeige doch, dass die ursprüngliche Vorlage über das Ziel hinausgeschossen sei, erklärte Hans Frei (svp., Regensdorf). Die geplante Zentralisierung werde wieder in Frage gestellt.

Neben der SVP sprachen sich Grüne, GLP und EDU gegen den Kredit aus. Das Vorhaben entspreche nicht dem Volksauftrag und sei nicht mehr zweckmässig, erklärte Martin Geilinger (gp., Winterthur). Thomas Maier (glp., Dübendorf) vermisste wie andere Kritiker eine genaue Bezifferung der versprochenen Synergiegewinne und meinte: «In diesem Projekt steckte von Anfang an der Wurm drin.» Hans Egli (edu., Steinmaur) sagte, die Notwendigkeit des PJZ sei umstritten und das Projekt würde heute beim Souverän keine Mehrheit mehr finden.


Volkswille à la carte
Auf solche Aussagen reagierte die Gegenseite mit dem Vorwurf, die Kritiker missachteten einen Volksentscheid. Der Kantonsrat habe einen Gesetzesauftrag zu erfüllen, erklärte Eva Torp (sp., Hedingen). Sie erinnerte daran, dass das Kasernenareal in Zürich erst dann für neue Nutzungen frei sei, wenn das PJZ realisiert werde. Carmen Walker Späh (fdp., Zürich) äusserte die Warnung, mit einem Nein untergrabe der Kantonsrat seine eigene Glaubwürdigkeit.

Josef Wiederkehr (cvp., Dietikon) warf der SVP vor, sie achte den Volkswillen offenbar nur dann, wenn er ihr in den Kram passe. Die Ablehnung des Kredits erachtete er als absolut verantwortungslos, weil auch der Abbruch der Projektierung hohe Kosten verursache. Silvia Steiner (cvp., Zürich) erklärte auch in ihrer Eigenschaft als Staatsanwältin, es sei doch offensichtlich, dass die Effizienz steige, wenn Kantonspolizei, Bezirksgefängnis und Staatsanwaltschaft räumlich näher beieinanderlägen. Thomas Hardegger (sp., Rümlang) präzisierte als Präsident der KPB, zum Zeitpunkt der Volksabstimmung 2003 habe es erst eine Testplanung gegeben. Deshalb könne man heute nicht sagen, das Projekt sei geändert worden.

Zum Schluss erinnerte Justizdirektor Markus Notter daran, dass der Kantonsrat 1999 auf einen Vorschlag, Polizei und Justiz aus der Militärkaserne zusammenzuführen, nicht einmal eingetreten sei. Die Regierung habe deshalb für das PJZ am neuen Standort früh einen Grundsatzentscheid herbeiführen wollen. Die Fragestellung laute richtig, ob der Objektkredit noch dem PJZ-Gesetz von 2003 entspreche, was mit Ja zu beantworten sei. Wenn der Kredit scheitere, entstehe ein grosses Problem bei den Gefängnisplätzen, weil die provisorischen Bewilligungen für das Polizeigefängnis und die Erweiterung des Bezirksgefängnisses Zürich abliefen.


Hohe Fraktionsdisziplin
Auf Antrag aus der FDP wurde der Objektkredit zunächst um 10 Millionen Franken gekürzt. Dennoch lehnte der Rat ihn am Ende mit 89 zu 82 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Zwei Mitglieder der SP stimmten gegen ihre Fraktion mit Nein, je zwei Mitglieder von SP und SVP sowie ein EDU-Vertreter enthielten sich der Stimme. Weiter wurde mit 116 zu 47 ein Postulat abgeschrieben, mit dem die FDP einen Ergänzungsbericht zu den bisherigen Abklärungen über die PJZ-Planung verlangt hatte.

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich sollen nochmals zum Polizei- und Justizzentrum (PJZ) Stellung nehmen können. Dies finden Befürworter wie Gegner des umstrittenen Grossprojektes.

Wenn der Kantonsrat das PJZ-Gesetz aufhebe, werde die FDP das Referendum ergreifen, schreibt die Partei in einer Mitteilung vom Donnerstag. Es dürfe nicht sein, «dass Entscheidungen des Volkes vom Kantonsrat ausgehebelt werden».

Die FDP sei nach wie vor überzeugt, dass das PJZ mit der Zentralisierung der Justiztätigkeit der Sicherheit im Kanton Zürich dient und die Justiz effizienter und kostengünstiger arbeiten lässt, heisst es in der Mitteilung.

Nicht «auf Zeit spielen»
Rasch einen Volksentscheid herbeiführen möchte auch die SP. Die regierungsrätliche Vorlage zur Aufhebung des PJZ-Gesetzes biete die Möglichkeit dazu. SVP, Grüne, GLP und EDU hätten mit ihrer Ablehnung des Objektkredites einen Scherbenhaufen verursacht, indem sie der Verpflichtung des Volksentscheides nicht nachgekommen seien.

Die SP fordert die Gegner des PJZ auf, bei der Behandlung der Vorlage nicht auf Zeit zu spielen. Die Zeit dränge, da eine weitere Verzögerung des Projektes weitere Kosten verursachen werde.

Die CVP ist enttäuscht, dass die Regierung «nun selbst die Segel streicht und das PJZ-Gesetz aufheben will». Die CVP kündigte in ihrer Mitteilung an, sie werde sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass das «zukunftsweisende Projekt» gerettet werden könne.


Gegen Zentralisierung
Die Grünen hoffen, dass der «Polizeipalast» endgültig versenkt wird, wie sie in ihrem Communiqué schreiben. Das PJZ sei «rechtspolitisch unerwünscht, städtebaulich falsch und finanzpolitisch ungeniessbar».

Eine Zentralisierung von Polizei und Justiz lehnen die Grünen ab. Polizei und Staatsanwaltschaften sollten sich nicht in einem PJZ verschanzen, sondern ihre Aufgaben bürgernah in eigenen Gebäuden wahrnehmen. Es sei richtig, dass das Volk nochmals Stellung nehmen könne, heisst es in der Mitteilung der Grünen.

Die SVP sieht im Antrag des Regierungsrates ein Eingeständnis dafür, dass dem Volk 2003 «eine auf falschen Angaben und Kostenschätzungen beruhende Vorlage» zur Abstimmung unterbreitet wurde. Der dem Kantonsrat im September vorgelegte Objektkredit habe gezeigt, dass «Regierung und Verwaltung jedes Kostenbewusstsein verloren hat».

Die Grünliberalen könnten kaum glauben, dass die Regierung keinen Plan B parallel zur PJZ-Vorlage entwickelt habe. In gewissen Bereichen (wie bei den Gefängnisplätzen) bestehe dringender Handlungsbedarf. Dafür müsse der Regierungsrat nun rasch «in einem kleinen, realisierbaren und vor allem nachhaltig finanzierbaren Konzept» Lösungen aufzeigen, heisst es in der Mitteilung der GLP.