Neue S-Bahn Züge ohne Toiletten - Probleme vorprogrammiert

Die neuen S-Bahn-Züge in Nordrhein-Westfalen in Deutschland sind schnell und komfortabel - haben aber oft keine Toiletten. Im Fall der Fälle bringt das auch die Bahn-Mitarbeiter in Bedrängnis - und nun sogar vor Gericht.

Dass es  auch  anders  geht  beweisen  die  neuen S-Bahn Niederflurwagen im Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) mit rollstuhlgängiger Toilette                   Foto: Marcel Manhart

 

Mit den Zug-Toiletten gibt es häufig Ärger: Verdreckt, defekt, geschlossen. Mit der neuen Generation S-Bahnen in Nordrhein-Westfalen hat man das Problem auf besondere Weise gelöst. Die neuen Züge sind schick, schnell, leise - und haben gar keine Toiletten. Dieser Umstand bringt der Deutschen Bahn an diesem Mittwoch einen peinlichen Prozess vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht ein.

Hintergrund ist ein Vorfall, bei dem ein Fahrgast in einem Zug der Linie 9, der zwischen Wuppertal und Haltern pendelt, mal dringend musste. Von einem 53-jährigen Bahnmitarbeiter wurde er laut Gerichtsakten auf den nächsten Halt vertröstet. Der Fahrgast erwiderte, dass er bis dahin nicht durchhalten werde. In der Not soll der Bahn-Beamte den Gast in die 1. Klasse geschickt haben, um sich zu erleichtern. Dort war er an einem Abfallbehälter aber von einem anderen Bahnmitarbeiter erwischt und zur Rede gestellt worden.

Der geplagte Fahrgast habe erwidert, er habe nur den Rat des Bahnmitarbeiters befolgt. Daraufhin war dem 53-jährigen Bahn-Beamten von seiner Arbeitgeberin ein Bußgeld von 100 Euro aufgebrummt worden. Doch der Beamte wehrte sich und zog gegen das Bußgeld vor Gericht: Für einen solchen Fall gebe es keine Dienstanweisung und damit könne er auch gegen keine verstoßen haben. Nun wird der Fall öffentlich verhandelt.

“Die Deutsche Bahn bedauert sehr, dass es zu dem Vorfall kommen konnte“, sagte ein Bahnsprecher am Dienstag in Berlin auf Anfrage, hielt sich aber ansonsten bedeckt: “Wir möchten der Bewertung durch das Verwaltungsgericht nicht vorgreifen.“

“Bei einer zunehmenden Zahl älterer Menschen macht es schon Sinn, S-Bahnen mit Toiletten zu haben“, sagt Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn, der dpa. Dass nun ausgerechnet die neuen S-Bahnen keine Toiletten mehr an Bord haben, sei daher “nicht ganz glücklich“. Vor die Alternative gestellt, sei es immer noch besser, kostenpflichtige Toiletten anzubieten als gar keine. Urinbeutel, wie sie in den Niederlanden verteilt würden, seien wohl kaum die Lösung. Neue Züge sollten nun auf jeden Fall mit Toiletten bestellt werden, besonders dort, wo die S-Bahnen als Regionalverkehr unterwegs seien, meinte Naumann.

Obwohl er einem S-Bahn-Reisenden empfohlen hatte, in einen Mülleimer zu urinieren, muss ein Zugbegleiter kein Bußgeld zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden.

Die Bahn hatte gegen den 54-jährigen Bahnmitarbeiter eine Disziplinarstrafe in Höhe von 100 Euro verhängt, weil er nachts einem Fahrgast gestattet hatte, in einer "Notsituation" den Mülleimer in einem leeren Wagen der 1. Klasse als Toilette zu benutzen. Gegen das Bußgeld hatte sich der Bahnmitarbeiter jedoch gewehrt und bekam vom Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht.

Es habe sich um eine Ausnahmesituation gehandelt, sagte der Richter. Der Mitarbeiter habe keine andere Wahl gehabt und Schlimmeres verhindert. Alternative sei lediglich gewesen, dass der Reisende mitten in einen anderen voll besetzten Waggon uriniert hätte. Denn die neuen S-Bahnen verfügen über keine Toiletten. Der Zugbegleiter hatte moniert, dass sein Arbeitgeber keine Dienstanweisung gegeben habe, was Fahrgästen im Notfall zu raten sei.

Was künftig zu tun ist, klärt auch das Düsseldorfer Urteil nicht. Die Entscheidung des Gerichts sei keine Generalerlaubnis, Reisenden künftig "ihr Geschäft" in Mülleimern der Bahn zu gestatten, sagte der Richter. Die Bahn will prüfen, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt.