Rauchverbot in den Zügen der WESTbahn wird aufgehoben

Der Unabhängige Verwaltungssenat hat festgestellt, dass die Raucherloungen in den WESTbahn-Zügen dem Tabakgesetz entsprechen. Daher wird es ab Mitte September wieder möglich sein, in diesem abgetrennten Bereich des Zuges zu rauchen. Wenig überraschend hat diese Entscheidung eine große Resonanz, sowohl von Gegnern als auch Befürwortern, hervorgerufen.

In den Raucherlounges der WESTbahn Züge darf bald wieder geraucht werden                                                                                                            Foto: Marcel Manhart

 

Etappensieg für das private Bahnunternehmen „Westbahn“: in den Waggons darf in abgetrennten Bereichen ab Mitte September wieder geraucht werden, sagt der Sprecher Manfred Mader. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) hat am Montag einer Berufung der Westbahn stattgegeben.

Laut UVS ist es per Gesetz zwar verboten, in öffentlichen Räumen zu rauchen – als Ausnahme laut § 13 (2) werde aber angeführt, dass Rauchen dort gestattet werde, wenn „gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird.“ Die Westbahn hatte im Jänner ihre Raucherlounges geschlossen, nachdem sie geklagt worden war – aus „kaufmännischer Sorgfaltspflicht“, bis sich die Rechtslage kläre, wie es damals hiess.

 

Laut Siegfried Königshofer vom UVS sei das Problem, dass es keine klare Regelung gibt, die das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. „Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er das klarer formulieren müssen.“ Die Behörden haben nur mehr die Möglichkeit, zum Verwaltungsgerichtshof zu gehen und Beschwerde einzulegen.

 

Stellungnahme der WESTbahn GmbH

 

Wir möchten betonen, dass es für die WESTbahn immer Grundvoraussetzung war, Nichtraucher durch eine Rauchmöglichkeit am Zug nicht zu belästigen. Die technische Ausstattung unserer Kabine mit Unterdruck, eigenem Belüftungssystem etc. gewährleistet dies, wie auch in unabhängigen technischen Tests vom Verwaltungssenat festgestellt wurde. Diese Möglichkeit, Rauchern ein Angebot zu machen, ohne Nichtraucher zu beeinträchtigen, halten wir für eine tolle Lösung im Sinne aller unserer Kunden.