SBB Cargo richtet Lokdepots auf der Nord-Süd-Achse teilweise neu aus

SBB Cargo setzt auf 01. April 2014 ein neues Depotkonzept um, das die Standorte des Lokpersonals am Gotthard und Lötschberg/Simplon nach dem Hauptnutzerprinzip zuordnet. Pro Depot tritt künftig entweder SBB Cargo oder die im Transitverkehr tätige Tochter SBB Cargo International als Arbeitgeberin auf. Damit stellen sich die beiden Unternehmen optimal für die Zeit nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels auf.

In Bellinzona wechseln alle 76 Lokführer die Arbeitgeberin.  Sie  werden  neu  für  SBB Cargo International tätig sein.                                                         Foto: Marcel Manhart

 

 

Das neue Depotkonzept erlaubt SBB Cargo International, künftig auch in der Schweiz mit eigenem, schweizerischem Lokpersonal zu fahren. Bis anhin wurde dieses beim Mutterhaus SBB Cargo angemietet. «Mit der Zuweisung der Lokpersonalstandorte nutzen wir die Chancen des Gotthard-Basistunnels», erklärt Ruedi Büchi, Leiter Produktion SBB Cargo. «Bereits ab nächstem Jahr kann SBB Cargo International die Produktionskosten pro Zugkilometer in der Schweiz senken und somit die führende Rolle im Schienengütertransit auf der Nord-Süd-Achse durch die Schweiz ausbauen», verdeutlicht Michail Stahlhut, CEO von SBB Cargo International.

 

Zur grössten Veränderung wird es in Erstfeld kommen. Nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels wird das Depot von SBB Cargo per 1. Januar 2017 wie geplant aufgehoben. 12 der heute noch rund 60 in Erstfeld für SBB Cargo tätigen Lokführer wechseln per 2015 zum SBB Personenverkehr. Bereits heute fahren Lokführer von SBB Cargo auf einzelnen Strecken auch Personenzüge. Weitere Möglichkeiten bieten sich im neuen Erhaltungs- und Interventionszentrum in Erstfeld, das für den Gotthardbasistunnel aufgebaut wird. Dafür wird in den nächsten Jahren schrittweise Personal rekrutiert. Die SBB ist zuversichtlich, innerhalb der nächsten drei Jahre Lösungen für alle von der Aufhebung betroffenen Lokführer von SBB Cargo anbieten zu können.

 

Das Depot Bellinzona und mit ihm alle Lokführer wechseln per 1. April 2014 neu zu SBB Cargo International. In Basel wechselt voraussichtlich auf denselben Zeitpunkt rund ein Drittel der Lokführer zu SBB Cargo International. Der Lokpersonalstandort in Arth-Goldau bleibt weiterhin bei SBB Cargo und wird erst auf die für Dezember 2019 geplante Eröffnung des Ceneri-Basistunnels auf mögliche Verbesserungen überprüft. Damit können die Erfahrungen aus den ersten Betriebsjahren des Gotthard-Basistunnels genutzt werden. An den Standorten Chiasso und Brig kommt es aufgrund des neuen Depotkonzeptes zu keinen Veränderungen.

 

SEV fordert flankierende Massnahmen

 

Die von SBB Cargo geplante Depot-Neuausrichtung zwingt faktisch das ganze Cargo-Lokpersonal in Bellinzona und einen Drittel des Cargo-Lokpersonals in Basel zum Wechsel zu SBB Cargo International. Die Verkehrspersonal-Gewerkschaft SEV ist damit nur unter bestimmten Bedingungen einverstanden und fordert langfristige Lösungen für die Mitarbeitenden aller Standorte.

 

„Für die Übertretenden braucht es eine Beschäftigungsgarantie oder eine Rückfallebene bei der Mutterfirma SBB Cargo,“ fordert Philipp Hadorn, zuständig bei der Gewerkschaft SEV für den Cargo-Bereich. Konkret sollen die Mitarbeitenden, die zu SBB Cargo International kommen, während 12 Monaten freiwillig zu SBB Cargo zurückkehren können. Und im Fall einer Aufhebung ihrer Stelle bei SBB Cargo International muss dieses Rückkehrrecht zeitlich unbeschränkt gelten. „SBB Cargo erbringt damit den Tatbeweis, dass die Betroffenen auf eine sichere berufliche Zukunft zählen können.“

 

Weiter verlangt der SEV von SBB Cargo separate Verhandlungen zu den konkreten Übertrittsmodalitäten der Betroffenen an den beiden Standorten.

 

SBB Cargo International soll zudem die Vereinbarung zum „Leistungsausgleich im grenzüber- schreitenden Verkehr“ garantieren, damit nicht Arbeitnehmende mit ausländischen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz mehr Leistungen erbringen als Beschäftigte mit schweizerischen Bedingungen im Ausland. SBB Cargo hat mit dem SEV schon 2005 eine solche Vereinbarung über den „Leistungsaustausch“ unterzeichnet.

 

„Ausserdem muss zur längerfristigen Sicherstellung von Arbeitsplätzen und der Umsetzung einer sinnvollen Politik der Güterverlagerung von der Strasse auf die Schiene auch in der Zukunft eine Gütertransportpflicht für den SBB-Konzern bestehen,“ fordert Philipp Hadorn, der als Verkehrspolitiker auch Mitglied des Nationalrates ist. Er sagt dies mit Blick auf den Vorschlag des Bundesrats für ein Güterverkehrsgesetz, das die Transportwege weitgehend dem freien Markt überlassen will.

 

Im Hinblick auf die Eröffnung des NEAT-Tunnels erwartet der SEV, dass für alle Betroffenen attraktive Lösungen für eine sichere, berufliche Zukunft gefunden werden.